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Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist im Gegensatz zum Arbeitszeugnis gesetzlich nicht normiert, sondern wird vielfach über Tarifverträge oder die Beamtengesetze der Länder geregelt.
Zum richtigen Zeitpunkt um ein Zwischenzeugnis zu bitten, kann eine sinnvolle Strategie darstellen, potenzielle Auseinandersetzungen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis im Vorfeld einzugrenzen oder zu vermeiden. Denn gehen Arbeitgebern und Arbeitnehmer im Streit auseinander, fällt es dem Arbeitgeber deutlich schwerer, von der guten Beurteilung im Zwischenzeugnis abzuweichen.
Aber auch hier gilt es aus Karrieregesichtspunkten abzuwägen:
1. zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung man um ein Zwischenzeugnis bittet
2. ob man das Zwischenzeugnis der Bewerbungsunterlage beilegt.
Triftige und karrierestrategisch gute Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise sein:
Verwandte Begriffe Arbeitszeugnis, Kündigung
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